Aufgaben und Ziele des Betriebspraktikums:

   
1. Für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen der allgemein bildenden Schulen ist ein in der Regel zwei- bis dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum in den Klassen 9 oder 10 verbindlich.
   
2.

Das Betriebspraktikum führt die Schüler und Schülerinnen an die Wirtschafts- und Arbeitswelt heran und soll ihnen erste praktische Erfahrungen in diesem Lebensbereich ermöglichen

    ->zeitgemäßes Verständnis der Arbeitswelt sowie technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhänge soll gefördert werden.
   
3. Schüler und Schülerinnen können ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten besser einschätzen und so ihre Berufsvorstellungen vertiefen bzw. ändern
    -> Kennenlernen verschiedener Tätigkeitsfelder innerhalb eines Berufs.
   
4. Ein Schülerbetriebspraktikum kann später den Zugang zu einem passenden Ausbildungsplatz erleichtern.
   
5. Praktikumsbetriebe sollten so gewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können.
   
6. Die Schüler und Schülerinnen sollten sich grundsätzlich selbst einen Praktikumsplatz suchen.
   
7. Anfertigung eines umfassenden Berichtes am Ende des Praktikums, der bei den betreuenden Lehrkräften abzugeben ist.
   
8. Eigene Vorstellungen und Erwartungen sollen reflektiert werden.
   
9. Die Schüler und Schülerinnen sollen keine passive Beobachterrolle einnehmen, sondern soweit wie möglich in den Arbeitsprozess einbezogen werden, d. h., nach Möglichkeit auch Arbeiten mit übernehmen.