Die wichtigsten Reformregeln
Getrennt - und Zusammenschreibung:
Dabei trug der Rat "der den
Traditionen des Deutschen entsprechenden
Tendenz zur Zusammenschreibung"
Rechnung. Es soll also wieder mehr
zusammengeschrieben werden. Nach den
Vorschlägen des Rates wird etwa künftig
"eislaufen" und "leidtun" oder auch "näherkommen"
und "schwerfallen" geschrieben. Auch bei
übertragen gebrauchten Verbindungen von
zwei Verben, die als zweiten Bestandteil
die Verben bleiben oder lassen haben,
soll eine Zusammenschreibung möglich
sein. Dies gilt zum Beispiel bei
Formulierungen wie "in der Schule
sitzenbleiben" oder "die Freundin
stehenlassen".
Groß- und Kleinschreibung: Der
Rat gab Empfehlungen ab, die vor allem
im Zusammenhang mit der Getrennt- und
Zusammenschreibung stehen. Begriffe wie
"pleitegehen" und "bankrottgehen" sollen
klein und zusammen geschrieben werden.
In Briefen kann die Anrede "Du" groß
geschrieben werden. Bezeichnungen wie
"Hohes Haus" für das Parlament oder die
"Rote Karte" im Sport sollen ebenfalls
groß geschrieben werden.
Zeichensetzung: Bei mit "und"
verbundenen Sätzen soll das Komma auf
"selbstständige" Sätze beschränkt
werden. In einem Satz wie "Es war nicht
selten, dass er sie besuchte (,) und
dass sie bis spät in die Nacht
zusammensaßen, wenn sie in guter
Stimmung war" soll ein Komma nach
"besuchte" nicht mehr zulässig sein. Bei
Verwendung eines bloßen Infinitivs soll
die Abtrennung durch ein Komma
freigestellt werden. Ein Beispiel dafür
wäre der Satz "Thomas dachte nicht
daran(,) zu gehen." Dagegen soll in
Sätzen nach dem folgenden Muster weiter
ein Komma stehen: "Anna hat es nie
bereut, diese Ausbildung gemacht zu
haben."
Worttrennung: Die Abtrennung von
Einzelvokalen am Wortanfang und -ende
soll prinzipiell ausgeschlossen werden.
Beispiele dafür sind Trennungen wie "E-sel",
"Feiera-bend" oder "Bi-omüll".
Das Regelwerk steht hier zum Download
bereit.