Was Lateinanforderungen betrifft,
herrscht an deutschen Universitäten großes Durcheinander. Die
Prüfungen jedoch sind überall ähnlich schwierig. Wir
beschreiben, wie viel Latein für welches Fach an der Kölner Uni
und für das Lehramt in ganz NRW verlangt wird.
Wehe dem, der sich in
verschiedenen Bundesländern oder - noch schlimmer - an
verschiedenen Universitäten über die Lateinanforderungen im
Studium informieren möchte. Er steht vor einem schwierigen
Unterfangen, denn die Regelungen sind höchst unterschiedlich.
Die Verwirrung beginnt schon mit
den Bezeichnungen. Während früher nur zwischen Kleinem und
Großem Latinum unterschieden wurde, tauchen heute - je nach
Bundesland und Universität - als zusätzliche Differenzierungen
noch die Begriffe „Lateinkenntnisse“ und „Latinum“ auf.
„Lateinkenntnisse“ entsprechen dabei meist den Anforderungen des
Kleinen Latinum, das „Latinum“ wiederum steht eher auf dem
Niveau des Großen Latinum. Als bundeseinheitlich anerkannte
Qualifikation gilt heute nur noch das Latinum. Es wird mit dem
Abiturzeugnis ausgestellt, sofern man an der Schule zwischen
drei und sechs Jahren (je nach Jahrgangsstufe und Belegung von
Grund- oder Leistungskursen) Lateinunterricht mit mindestens
ausreichendem Erfolg genossen hat. In Nordrhein-Westfalen wird
darüber hinaus auch ein Kleines Latinum bescheinigt, wenn man
eine geringere Anzahl von Jahren Lateinunterricht vorweisen
kann.
Wer das Latinum nachholen muss,
hat eine Ergänzungsprüfung zum Abitur bei einer Bezirksregierung
abzulegen. Die Anforderungen hier sind ähnlich denen einer
Abiturprüfung. In der Regel ist ein Cicero-Text mit einer Länge
von rund 180 Wörtern in drei Stunden schriftlich zu übersetzen,
wobei als einziges Hilfsmittel ein Wörterbuch zugelassen ist.
Wird diese Prüfung mit mindestens „mangelhaft“ abgeschlossen,
folgt eine mündliche Prüfung von 20 Minuten Dauer. Hier müssen -
bei einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten - erneut ein Text von
etwa 50 Wörtern übersetzt sowie Fragen zur lateinischen
Grammatik und römischen Geschichte beantwortet werden. Beide
Prüfungen insgesamt müssen das Urteil „ausreichend“ ergeben -
sonst ist man durchgefallen. Und das sollte man nicht zu oft,
denn bundesweit gibt es für die Latinum-Prüfung nur zwei
Versuche - eine dritte Chance wird nur in Härtefällen gestattet.
Für Prüfungen für das höhere
Lehramt gelten jeweils landeseinheitliche Regelungen. So
erwartet in Nordrhein-Westfalen die schwierige Latinum-Prüfung
alle diejenigen, die eines der Fächer Deutsch, Englisch,
Französisch, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Latein,
Niederländisch, Religionslehre, Russisch oder Spanisch an
Gymnasien unterrichten wollen. Auch wer Philosophie in der
Oberstufe lehren will, benötigt das Latinum - es sei denn, er
kann anstelle dessen das Graecum vorweisen. In Baden-Württemberg
und Niedersachsen dagegen bleiben die angehenden Deutsch-Lehrer
vom Latinum verschont, in Berlin sind die Lateinanforderungen
auch für Geschichte, Englisch und Französisch niedriger und
können teilweise durch Französischkenntnisse ersetzt werden.
Ganz anders bei den
Magisterstudien. Hier haben die Universitäten bei der
Festsetzung der Sprachanforderungen freie Hand. In der
Konsequenz bedeutet das zweierlei: Erstens gelten für dieselben
Fächer an verschiedenen Universitäten oft unterschiedliche
Anforderungen. Zweitens müssen betroffene Magisterkandidaten das
Latinum nicht zwingend bei der Bezirksregierung ablegen, sondern
„nur“ eine universitätsinterne Prüfung bestehen, die von
Hochschule zu Hochschule verschieden bezeichnet wird.
An der Universität zu Köln stehen
das so genannte „fakultätsinterne Kleine Latinum“ (zwei
Latein-Kurse samt abschließender schriftlicher Prüfung) sowie
das „fakultätsinterne Große Latinum“ (drei Latein-Kurse mit
insgesamt zwei schriftlichen Prüfungen) zur Wahl. Das Kleine
Latinum muss hier ablegen, wer Ägyptologie, Germanistik,
Anglistik, Geschichte, Indologie und Tamilistik, Judaistik,
Musikwissenschaft, Niederländische Philologie, Altorientalische
Philologie, Philosophie, Regionalwissenschaften mit dem
Schwerpunkt Lateinamerika, Romanische Philologie,
Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft oder Ur- und
Frühgeschichte studiert. Außerdem benötigen es Studierende mit
den Nebenfächern Klassische Archäologie, Archäologie der
römischen Provinzen, Klassische Literaturwissenschaft,
Kunstgeschichte oder Slavische Philologie (mit den Schwerpunkten
West- oder Südslavische Philologie). Hat man die Klassische
Archäologie, die Archäologie der römischen Provinzen oder
Kunstgeschichte als Hauptfach, wird das Große Latinum fällig.
Dieses gilt darüber hinaus auch für die Fächer Byzantinistik und
Neugriechische Philologie, Griechische Philologie und
Katholische Theologie (mit den Schwerpunkten Biblische oder
Systematische Theologie). So lästig sie auch sein mögen, einen
Vorteil haben die universitätsinternen Latein-Prüfungen
gegenüber der Latinum-Prüfung: Sie können beliebig oft
wiederholt werden.
Weitere Informationen für die
Kölner Universität gibt es bei den Internet-Angeboten der
Zentralen Studienberatung und des Instituts für Altertumskunde.